Kennen Sie den berüchtigten „Steuergedenktag“? Das ist der Tag im Kalenderjahr, bis zu dem der durchschnittliche Steuerzahler nur für Steuern und Abgaben gearbeitet hat.
Kann man denn da gar nichts machen? Doch! Denn mit EPL bestimmen Sie Ihren persönlichen „Steuergedenktag“, indem Sie ihn zu Ihren Gunsten nach vorne rücken.

Sie sehen: Mit EPL arbeiten Sie früher für sich und kürzer für den Staat.
Wichtig: Bei diesen Daten sind die indirekten Steuern (Verbrauchssteuern
wie z.B. Energiesteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer etc.),
die Sie in dem angegebenen Zeitraum ebenfalls an den Staat zahlen, noch
gar nicht berücksichtigt.
Wenn Sie früher in die eigene Tasche arbeiten möchten, dann sichern Sie
sich mit EPL Ihre persönliche Nettolohnerhöhung.
Ein weiterer Stern weist Ihnen den Weg.
*Quelle: Bund der Steuerzahler
